Aktuelles

Pressemitteilung: Das Gewalthilfegesetz – Kinder und Jugendliche nicht schlechter stellen

Die Regionalkonferenzen zum Sächsischen Landesausführungsgesetz zum Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) sind abgeschlossen. Der Landesregierung und uns als Gesellschaft bietet sich eine historische Chance: Mehr Sicherheit für von Partnerschaftsgewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Kinder und ihre Elternteile – und die Möglichkeit, Gewaltkreisläufe nachhaltig zu durchbrechen.

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Standards für Betroffenenbeteiligung bei institutionellen Aufarbeitungsprozessen

Auf Initiative der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrats bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurden in den letzten zwei Jahren „Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ erarbeitet.

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