Stellungnahme des DKSB BV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 festgestellt, dass unter 16-jährige Kinder, die im Ausland verheiratet wurden, in Deutschland nicht ausreichend abgesichert sind: Da ihre im Ausland geschlossenen (Kinder-)Ehen in Deutschland automatisch unwirksam sind, haben die verheirateten Kinder in Deutschland keine Unterhaltsansprüche gegen ihre*n Ehepartner*in. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber deshalb eine Neuregelung bis Mitte 2024 aufgegeben.
Nun hat das Justizministerium einen Referentenentwurf zum „Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ vorgelegt. Der Kinderschutzbund begrüßt, dass Auslandsehen mit Personen unter 16 Jahren in Deutschland auch weiterhin automatisch unwirksam bleiben, aber die betroffenen Kinder durch den vorliegenden Referentenentwurf besser abgesichert werden sollen. Der Kinderschutzbund wird das nun angestoßene Gesetzgebungsverfahren umfassend begleiten und sich für einen umfassenden und passgenauen Schutz aller betroffene Kinder einsetzen.
Die vollständige Stellungnahme des DKSB Bundesverbandes können Sie hier einsehen: https://kinderschutzbund.de/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zum-schutz-minderjaehriger-bei-auslandsehen/
Quelle: Kinderschutzbund Bundesverband