Statement für eine geschlechtergerechte Sprache an sächsischen Schulen

Das neue Schuljahr hat begonnen und an sächsischen Schulen gibt es eine viel diskutierte Neuerung. Sachsens Kultusministerium hat mit dem veröffentlichten Erlass des SMK zum Thema „Geschlechtergerechte Sprache und Schreibung im Verwaltungsbereich und in den Schulen“ vom 06.07.2023 ein Verbot für Genderformen in schriftlicher Kommunikation erlassen – für das Schulamt und die Verwaltung, aber auch für Verbände, Vereine und Stiftungen, welche für das Kultusministerium tätig werden.

Wir wissen um die vorgebrachten Gründe und auch Positionen, die den Erlass aufgrund seiner nun klaren Handlungsanweisung begrüßen. Doch so wichtig Klarheit für Fachkräfte an Schulen ist, die Anordnung geht aus unserer Sicht an der Lebenswelten und -wirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Sachsen vorbei. Wir wissen, dass eine geschlechtergerechte Sprache für viele junge Menschen sowie Fragen nach vielfältigen Geschlechtsidentitäten wichtig sind. Als Lobbyverband für die Umsetzung der Kinderrechte sehen wir Sprache als ein grundlegendes Instrument, um dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Geschlechter nachzukommen. Sprache schafft Wirklichkeit – wer nicht repräsentiert ist, verliert an politischer Bedeutung, Relevanz und somit auch an Rechten. Mit Sprache umgehen, schafft Solidarität für und mit jungen Menschen, aber auch die vielfach geforderte Inklusion und politische Positionierung.

Sprache wandelt sich insbesondere durch Zeit- und Gesellschaftssituationen. Wir halten geschlechtergerechte Sprache für einen Ausdruck gesellschaftlichen Fortschritts in einer diversen und gleichberechtigten Gesellschaft. Auch der Landesschüler*innenrat, als Sprachrohr vieler sächsischer Schüler_innen betrachtet das Verbot kritisch und reiht sich damit in die Kritik sächsischer Fachverbände, welche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat am 14.07.2023 eine Ergänzung des Amtlichen Regelwerkes für die deutsche Rechtschreibung beschlossen, nach der die Verwendung von Sonderzeichen für geschlechtergerechte Schreibweisen immer noch nicht als Bestandteil korrekter deutscher Orthographie betrachtet wird. Jedoch wird von ihrer Verwendung nicht mehr explizit abgeraten und die Entwicklungen sollen laut des Rates weiter beobachtet werden.

Es braucht auch – und gerade in der Lebenswelt Schule – eine freie Entwicklung von Sprache und eine Auseinandersetzung mit den realen Gegebenheiten junger Menschen, ihre Beteiligung und Unterstützung in dieser Thematik. Strafen, Punktabzüge und Zwänge, die sie diskriminieren, ausgrenzen und stigmatisieren sind kontraproduktiv.

Dahingehend unterstützen wir die Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V. (https://schulsozialarbeit-sachsen.de ), den Erlass des SMK vom 06.07.2023 in Punkt 1 entsprechend zu hinterfragen. Dieser sei erneut zu überprüfen, da sich in diesem als Begründung für eine Ablehnung geschlechtergerechter Schreibweisen nur auf die Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 26.03.2021 bezogen wird.

Für Fragen stehen wir gern jederzeit zur Verfügung.

Quelle: Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen

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