Arbeitshilfe der IKS zur Vertretung in der Kindertagespflege

Vertretungslösungen in der Kindertagespflege sind ein intensives Thema und noch immer gibt es in Sachsen keine flächendeckende Vertretungsstruktur für Kindertagespflegepersonen. Jede Kommune ist allerdings gesetzlich verpflichtet, eine belastbare Vertretungslösung vorzuhalten und zu finanzieren. Die Informations- und Koordinierungsstelle für Kindertagespflege in Sachsen hat nun eine Arbeitshilfe erstellt, die einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Finanzierungsaspekte und Vertretungsmodelle gibt. Mittels Praxisbeispiel werden außerdem Hinweise zum Abruf von Bundesmitteln gegeben. Die Arbeitshilfe darf gern an die zuständigen Personen, Interessierte und Verantwortlichen in den Kommunen weitergeleitet werden.

Quelle und weitere Informationen: iks-sachsen.de

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