Die Veränderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Kontext Pflegekinderhilfe sind vielfältig und daher herausfordernd in der Umsetzung. In den politischen Debatten um die grundlegende Ausrichtung einer Weiterentwicklung des SGB VIII und eine Synchronisation von Regelungen des BGB mit denen des SGB VIII haben auch Themen eine Rolle gespielt, die Pflegekinder, Pflegefamilien und die Beziehung zwischen Eltern und Pflegeeltern betreffen. Prof. Dr. Klaus Wolf, Experte auf dem Gebiet, sieht erhebliche Verbesserungen durch das KJSG und begrüßt die gesetzlichen Neuerungen. Dies begründet er in einem AFET-Impulspapier entlang der drei großen Linien
1. Kinderrechte/ Elternrechte,
2. Beteiligung/Professionalisierung/Subjektstatus sowie
3. Kinderschutz.
Zudem leitet er Handlungsbedarfe für die Praxis ab. Sein Fokus richtet er auf die Vollzeitpflege. Wir stimmen seinem Fazit überein: „Der Anfang der Reform ist gemacht, aber in der Praxis ist noch einiges zu tun.“
Quelle und weitere Informationen: https://afet-ev.de/themenplattform/impul-se