Am 5. April 1992 hat der Deutsche Bundestag die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die Konvention umzusetzen. Eine vollständige Umsetzung steht jedoch noch aus. Insbesondere um dem Kindeswohl Vorrang bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen zu geben und um das Recht des Kindes auf Beteiligung zu verwirklichen, müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Für echte Kinderrechte im Grundgesetz möchten wir uns heute am 5. April ganz besonders stark machen!
Wir freuen uns, wenn Sie alle an diesem Tag für die Kinderrechte werben! Und: endlich Kinderechte ins Grundgesetz - aber richtig!