KEVIN freut sich und feiert kräftig mit.
Wir haben Geburtstag: 33 Jahre Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen.
KEVIN freut sich und feiert kräftig mit.
Wir haben Geburtstag: 33 Jahre Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen.
Gewalthandlungen in Kitas gelangen in den vergangenen Jahren verstärkt in die Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Insbesondere Essenssituationen scheinen von Gewaltvorkommnissen bzw. pädagogischem Machtmissbrauch betroffen zu sein. Ein Fachbeitrag von Jessica Schuch mit dem Untertitel „Eine machtkritische Reflexion von Essenssituationen in Kindertageseinrichtungen“ stellt sich dem Problem und führt in eine ethische sowie kreative Selbstreflexion. Den lesenswerten Fachartikel mit guten Impulsen für Kindeswohl in Einrichtungen kann man hier einsehen: https://www.erzieherin.de/tatort-essen-in-der-kita-eine-machtkritische-reflexion-von-essenssituationen-in-kindertageseinrichtungen.html
Wollen auch Sie als Dozent_in Schulungen für Teams in Kita und Schule zum Thema Kindeswohl anbieten? Bei unserer Dozentenschulung “Kinder in guten Händen®” gibt es noch ein paar freie Plätze: https://kinderschutzbund-sachsen.de/seminare/courses/dozentenschulung-kinder-in-guten-haenden20220808071603
Bedingt durch die Fälle in Freudenberg (NRW) und in Wunsiedel haben uns Anfragen bzgl. unserer Haltung zum Thema Strafmündigkeit erreicht. Als Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. treffen wir dazu folgende Aussagen:
Kinderrechte sind in allererster Linie grundlegende Rechte auf Erziehung und Bildung. Diese Rechte haben alle Kinder. Sie sind nicht verhandelbar. Selbst eine geschlossene Form der Unterbringung oder die zeitlich befristete Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen zum Schutz vor einer Selbst- und insbesondere einer Fremdgefährdung dürfen diese Rechte nicht einschränken. Nach § 10 StGB in Verbindung mit § 1 JGG ist ein Kind unter 14 Jahren nicht von diesen Gesetzlichkeiten umfasst. Zudem sind nach § 2 JGG die Rechtsfolgen unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Die allgemeine Forderung nach einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters löst zudem das eigentliche Problem beim Kind nicht. Vielmehr sind bereits bestehende Hilfen, bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, gezielt und im erforderlichen Maße einzusetzen.
Die Strafandrohung für Kinder ab 12 Jahren ist erzieherisch und sozialpolitisch für gefährdete Kinder per se nicht abschreckend, da sehr häufig die individuelle Einsichtsfähigkeit und Empathie nicht vorliegt. Kinder sind keine Erwachsene, sie müssen lernen, sich sozial bilden und sich ihre Umwelt und sich selbst fördernd aneignen. Die politische Forderung bzw. Androhung von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Gefängnis gehen ins Leere, da sich so das eigentliche Problem von Gewalt und Aggressivität bzw. massiv abweichendem Verhalten im Einzelfall und generell nicht beseitigen lässt.
Im März und April haben 24 Teilnehmende in unseren neuen Methoden-Fortbildungen zur Orientierungshilfe „Reflexion pädagogischen Verhaltens“ Einblicke bekommen in die Abgrenzung von kindeswohlunterstützendem Verhalten zu grenzverletzendem und kindeswohlgefährdendem Verhalten erhalten. Ihnen wurde von unserer Fachreferentin Anne Marung der Orientierungskatalog für Fachkräfte in Kita“ ausführlich vorgestellt und praxisnahe Methoden zur Nutzung des Kataloges nähergebracht. Das Beste dabei war: man bekam verschiedene, kreative Möglichkeiten an die Hand, wie man den Orientierungskatalog in den unterschiedlichen Teams in Dienstberatungen, Fallbesprechungen und Teamtagen nutzen kann.
Ziel war es vor allem, Sicherheit in der Nutzung des Kataloges zu bekommen und ihn ressourcenorientiert und wertschätzend für die pädagogische Arbeit und in der Teamreflexion in den Einrichtungen für Kinder einzusetzen. Wir freuen uns über das gute Feedback und wünschen uns weiterhin so engagierte Teilnehmende, die institutionelle Kindeswohlgefährdung verhindern möchten und Ihr Schutzkonzept damit ergänzen.
🌼 Auch Sie möchten eine beziehungs- und entwicklungsförderliche Haltung bei Fachkräften im pädagogischen Alltag befördern? Unsere Haltungsfortbildung im September bietet dazu Gelegenheit: https://kinderschutzbund-sachsen.de/seminare/courses/alles-eine-frage-der-haltung20230207134738
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 wurden Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe erstmals gesetzlich verankert. Mit dem neuen § 9a SGB VIII sind die Länder nunmehr verpflichtet, bedarfsgerechte und unabhängige Ombudsstellen einzurichten – ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen und ihren Familien. Im Jahr 2021 zählte das Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe (BNO) im gesamten Bundesgebiet insgesamt 17 Ombudsstellen in 14 Bundesländern.