Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention: „Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen“
Das Bundeskabinett den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen.
Mit einem breiten Bündnis fordern 23 zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland die Kindergrundsicherung auch für geflüchtete Kinder. Der Entwurf schließt Kindergrundsicherung aus, wenn Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dieses sei aber nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) vereinbar, die in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig ist. Gemäß Art. 2 sei damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen sowie bei allen politischen Maßnahmen zudem das Wohl aller Kinder gemäß Art. 3 vorrangig zu berücksichtigen
Die beteiligten Organisationen, zu denen auch der Kinderschutzbund gehört, fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-KRK gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
Quelle und weitere Informationen: diakonie.de/pressemeldungen