Umwelt- und klimapolitische Maßnahmen müssen Kinderrechte achten
Als die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Deutschland in Kraft trat, hatten Fragen rund um den Klima- und Umweltschutz noch zu wenig Gewicht. Heute, 32 Jahre nach Ratifikation der Konvention, sind sie dringlicher denn je und insbesondere junge Menschen erinnern fast täglich durch ihre politischen Aktionen daran. Auf der ganzen Welt sind es oft benachteiligte Gruppen von Menschen, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die den Auswirkungen des Klimawandels und den Umweltveränderungen besonders schutzlos ausgesetzt sind.
Auch in Deutschland ist es daher wichtig, die notwendigen gesellschaftlichen Anpassungs- und Transformationsprozesse unter Berücksichtigung der Kinderrechte zu gestalten. Umwelt- und klimapolitische Maßnahmen müssen darauf abzielen, Kinder und Jugendliche zu unterstützen.
Darauf hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes reagiert und die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 herausgegeben. Der Kinderrechteausschuss hatte zu seiner allgemeinen Bemerkung einen intensiven, breit angelegten Beteiligungsprozess weltweit durchgeführt, an dem Kinder aus 121 Ländern teilnahmen. Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 fordert er die Staaten auf, entschieden zu handeln, indem sie konkrete und verbindliche Maßnahmen ergreifen, um die Klimakrise zu bekämpfen und das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zu gewährleisten.
Eine deutsche Übersetzung des Dokumentes ist ab sofort unter www.kinderrechtekommentare.de verfügbar. Sie wurde gemeinsam vom Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Dachverband der kommunalen Kinderinteressenvertretungen, der BAG Kinderinteressen e.V., veranlasst und redaktionell begleitet.
Quelle: Newsletter des Deutschen Instituts für Menschenrechte