Stellungnahme des DKSB Bundesverbandes zu Kindschaftsrechtsreform

Das Justizministerium hat jüngst Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts sowie des Sorge- und Umgangsrechts vorgelegt. Der Bundesverband hat diese umfangreich gesichtet und sieht grundsätzlich auch den Bedarf, im Familienrecht bessere rechtliche Regelungen für die Vielfalt der heute bestehenden Familienformen zu schaffen.

Leider können die vorgelegten Eckpunkte in Summe jedoch nicht überzeugen, obwohl der Bundesverband begrüßt, dass insbesondere die lang überfälligen Neuerungen zur Co-Mutterschaft angegangen werden und endlich auch Partnerschaftsgewalt im familiengerichtlichen Verfahren Beachtung finden soll.

Insgesamt werden die Eckpunkte aber an vielen Stellen dem Anspruch, dass das Kindeswohl an erster Stelle stehen muss, nicht ausreichend gerecht. Vielmehr geht es zu oft vorrangig um die Abwägung der Elterninteressen. Ausdrücklich ablehnend wertet der Bundesverband insbesondere die Möglichkeit das Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.

Außerdem warnt der Bundesverband bei zahlreichen Regelungsvorschlägen vor der weiteren Verschiebung von Konfliktfällen in die Ausverhandlungshoheit im Privaten. Das ist gerade in hochstrittigen Familienkonstellationen nicht im Sinne der Kinder. Im Bereich der Umgangsregelungen lassen zudem einige Reformvorschläge die Gefahr erkennen, dass vermehrt über die Köpfe der Kinder hinweg entschieden werden kann. Der DKSB Bundesverband wird das weitere Verfahren sehr genau und umfassend begleiten und die noch zu leise Stimme der Kinder immer wieder in den Mittelpunkt rücken.

Quelle und weitere Informationen: Kinderschutzbund BV

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