Positionspapier des BNO zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und geschlossener Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat ein ausführliches Positionspapier zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und geschlossener Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. In diesem wird das Themenfeld aus ombudschaftlicher Perspektive betrachtet. 

 So heißt es auf S. 1f: „Aus kinder- und jugendhilferechtlicher, fachlicher, jugendhilfepolitischer und ethischer Perspektive sowie ausgehend von den Prämissen Unabhängiger Ombudschaft positioniert sich das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe in dieser Stellungnahme gegen die geschlossene freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe resp. den Hilfen zur Erziehung. Die fachlichen Begründungslinien werden ausgeführt unter den Überschriften „Kinderrechtliche und jugendhilferechtliche Perspektive“, „Geschlossene Systeme sind anfällig für Machtmissbrauch und Gewalt“ und „Geschlossene Unterbringung steht in einem nicht aufhebbaren Widerspruch zu den Prämissen unabhängiger Ombudschaft“.”

Als sächsischer Kinderschutzbund begrüßen wir die Stellungnahme des BNO und schließen uns insbesondere den abschließenden Worten des Positionspapiers an: „Geschlossene Unterbringung verletzt systematisch Kinderrechte und die Würde von Kindern und Jugendlichen. Aus kinderrechtlicher Sicht sind die verschiedenen Formen von Freiheitsentziehung mit Blick auf das Gewaltverbot in der Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB prädestiniert, die Tatbestände der seelischen Verletzung und Entwürdigung zu erfüllen im Sinne von Verletzungen des Ehrgefühls und der Selbstachtung von Kindern und Jugendlichen (vgl. Häbel 2016).

Für das Bundesnetzwerk Ombudschaft ist geschlossene Unterbringung aus kinderrechtlicher, ethischer und fachlicher Sicht für eine moderne und zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe inakzeptabel.“

Quelle: das vollständige Positionspapier ist hier zu finden.

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