Kinderrecht auf eine Geburtsurkunde

Kinderrecht auf eine Geburtsurkunde

Es gibt eine neue Informationsseite für Eltern, die Probleme mit den Standesämtern bei der Ausstellung von Geburtsurkunden haben. Gerne machen wir auf die sehr gelungene Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de des Deutschen Instituts für Menschenrechte aufmerksam.

Immer wieder gibt es bei in Deutschland geborenen Kindern mit Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit Ärger mit den zuständigen Ämtern. Das hat für die betroffenen Kinder stets zahlreiche Schwierigkeiten bei der Gesundheitsvorsorge, bei Zugang zu Bildung und Teilhabe, bei der Einbürgerung und vielem mehr zur Folge. Die Website umfasst insbesondere einen Wegweiser für Eltern und umfassende FAQ.

Jedes Kind hat nach internationalen Vorgaben ein Recht darauf, unverzüglich nach seiner Geburt registriert zu werden. Festgeschrieben ist dieses Recht in mehreren menschenrechtlichen Übereinkommen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) nimmt die Rechte der Kinder in den Blick und gilt seit 1992 auch in Deutschland.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/

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