EU- und bundesweites Gesetz zur Stärkung des Schutzes junger Menschen im Internet

Der Digital Service Act (DSA) ist im Februar 2024 in der gesamten EU wirksam geworden. Das Gesetz enthält wichtige Regulierungen zur Stärkung der Grundrechte und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Plattformen. Die bundesweite Ausgestaltung des DSA regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das voraussichtlich im April 2024 in Kraft treten soll. Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Die BzKJ setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen.

Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes. Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteur_innen, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.

Quelle und weitere Informationen: bzkj.de

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