Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für chancengerechtes Aufwachsen sozial benachteiligter Kinder

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Damit setzt Deutschland die im Jahr 2021 angenommene Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um. Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem Nationalen Aktionsplan arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. 

Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen – schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können.“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie politische Rahmensetzungen wie die Kindergrundsicherung. Im Jahr 2022 wurde ein umfassender Beteiligungsprozess zum Nationalen Aktionsplan gestartet, der im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans fortgesetzt wird. Die Steuerung des Umsetzungsprozesses übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, die von Lisa Paus zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin ernannt wurde. In dieser Funktion wird sie einen NAP-Ausschuss mit Vertreter_innen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft leiten, der die Umsetzung begleiten wird. Kinder und Jugendliche werden dabei beratend einbezogen.

Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung der EU-Kommission ab 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bericht erstatten. Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan unter neue-chancen-fuer-kinder.de

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