AFET- Impulspapier zu „Vormundschaft – Akteur in der Kinder- und Jugendhilfe! Miteinander statt Nebeneinander“

Im neuen AFET-Impulspapier werfen Frau Katzenstein und Frau Seyboldt vom Bundesforum Vormundschaften und Pflegschaften e.V. einen Blick auf das KJSG und setzen die dortigen Veränderungen in Verbindung zum neuen Vormundschaftsgesetz. In ihrem Beitrag „Vormundschaft – Akteur in der Kinder- und Jugendhilfe! Miteinander statt Nebeneinander“ setzen sie 6 Impulse zu Kinderrechten, Beteiligung, Kooperation mit Eltern, Beschwerderechten, Selbstorganisationen sowie zur Kontinuitätssicherung.

Die Autorinnen sehen viele Gemeinsamkeiten zwischen dem KJSG und dem Vormundschaftsrecht und benennen einige zu klärende Fragestellungen für die Praxis. Soziale Dienste und Vormundschaft können von gemeinsamer Reflexion der gesetzlichen Neuerungen profitieren. Das gilt für eine verantwortliche Umsetzung der Kinderrechte, die sich an Bedürfnissen und Willen des Kindes orientiert, für eine Kooperation, die das Kind in den Mittelpunkt stellt sowie für eine gemeinsame und eine sensible Weiterentwicklung des Umgangs mit (nicht sorgeberechtigten) Eltern. 

Außerdem wird in den Blick genommen, dass Beschwerdemöglichkeiten auch für Kinder unter Vormundschaft zu schaffen sind und zuletzt herausgestellt, dass der § 87c SGB VIII weiterentwickelt werden muss, der heute noch unterschiedslos bei Aufenthaltswechseln des Kindes den Wechsel der Amtsvormundschaft vorgibt.


Allen Interessierten wünschen wir eine inspirierende Lektüre: https://afet-ev.de/themenplattform/impul-se

Quelle: Kinderschutzbund LV

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