🕊 Statement des Kinderschutzbundes zur Reform der Asylverfahren 🌎

Vergangene Woche haben sich die EU-Innenminister_innen auf eine Reform der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen geeinigt. Unbegleitete minderjĂ€hrige FlĂŒchtlinge sind von den Verfahren an den Außengrenzen ausgenommen. Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern begleitet werden, allerdings nicht. Die Bundesregierung konnte sich auf EU-Ebene nicht durchsetzen, Kinder und Jugendliche generell von diesen Verfahren auszunehmen.

Aufgrund von Nachfragen, gibt der Kinderschutzbund die Haltung zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis:
Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind besonders schutzbedĂŒrftig. Darauf legt unser Grundgesetz besonderen Wert. 

UnabhĂ€ngig davon, wie man zu einer Praxis von Asylverfahren an den EU-Außengrenzen steht, ist klar, dass Kinder und Jugendliche von solchen Verfahren ausgenommen werden mĂŒssen. Sie haben ein Recht auf Bildung, also auf den Schulbesuch. Sie mĂŒssen in geeigneter Weise Wohnraum erhalten. Sie benötigen mit dem Hintergrund der Fluchterfahrung besondere Aufmerksamkeit durch KinderĂ€rzt_innen, durch Kinder- und Jugendpsychotherapeut_innenn und durch Sozialarbeitende. Das alles kann nicht in MassenunterkĂŒnften an den EU-Außengrenzen gewĂ€hrleistet werden. Der Kompromiss der EU-Innenminister_innen wird im nĂ€chsten Schritt im EU-Parlament beraten. Im Sinne von Kindern und Jugendlichen drĂ€ngen wir weiterhin darauf, sie von Verfahren an den Außengrenzen auszunehmen.

DKSB Bundesverband

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