Sachsen stärkt Schulsozialarbeit – Förderrichtlinie neu gefasst

Sachsen stärkt Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit nimmt in Sachsen einen hohen Stellenwert ein – seit 2017 hat ein Ausbau in Größenordnungen stattgefunden. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 sind weitere Ausbaumöglichkeiten geschaffen worden. Dennoch bleibt die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit eine wichtige Aufgabe des Landes und der Kommunen.

Das Kabinett hat im Mai 2024 die Novelle der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit beschlossen. Damit wird die umfangreiche Unterstützung der Kommunen in der Umsetzung der Schulsozialarbeit fortgesetzt und ein stärkerer Fokus auf die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schulsozialarbeit gelegt.

Sozialministerin Petra Köpping: »Das Landesprogramm Schulsozialarbeit hat sich als ein Erfolgsprogramm entwickelt. Davon konnte ich mich bei meinen zahlreichen Besuchen in Schulen selbst überzeugen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen das Angebot sehr gerne wahr und profitieren enorm. Sowohl die Haushaltsmittel des Landes als auch die tätigen Fachkräfte der Schulsozialarbeit haben sich seitdem mehr als verdoppelt. Im Jahr 2024 werden durch das Land 37,2 Millionen Euro zur Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte für diese originär kommunale Aufgabe ausgereicht. Der Wert der Schulsozialarbeit für die Kinder und Jugendlichen ist durch die Niedrigschwelligkeit und Alltagsorientierung einerseits und die kontinuierliche Verfügbarkeit am Standort Schule andererseits von besonderer Bedeutung.«

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