Widerspruch wagen! Eine Kampagne zur Aufklärung über die rechtswidrige Befristung von Hilfen
Junge Menschen oder ihre Familien erleben oft, dass Hilfen beim Jugendamt nur befristet bewilligt werden. Und häufig auch, dass die Hilfe dann nicht über diese Frist verlängert wird. So entsteht schon während der Hilfe großer Druck und oft endet sie dann abrupt, obwohl weiterhin Wunsch und Bedarf nach der Hilfe besteht.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. (BNO), möchte die Fachöffentlichkeit und die Adressat_innen von Kinder- und Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII darüber informieren.
Hintergrund ist, dass die pauschale und kurze Befristung von Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII), für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) oder im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) in der Regel nicht mit geltendem Recht in Einklang steht.
Hierzu hat das BNO die Kampagne „Widerspruch wagen“ ins Leben gerufen. Mittels eines Informationspapiers und einem Musterwiderspruch für Anspruchsberechtigte möchten die Ombudsstellen des BNO zur praktischen Unterstützung im Einzelfall aufrufen. Gleichzeitig ist es Ziel der Kampagne, sich für eine fachpolitische Diskussion zur Sicherung und zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe einzusetzen.
Das Informationspapier und den Musterwiderspruch sowie weitere ausführlichere Informationen finden Sie unter https://widerspruch-wagen.de .
Quelle: Newsletter Kinderschutzbund Bundesverband