D1/2025
Gefährdungseinschätzung bei institutioneller Kindeswohlgefährdung
Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit in Kindertagesstätten, Schulen, Freizeiteinrichtungen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Anliegen dieser Einrichtungen ist es, den junge Menschen einen sicheren Ort zu bieten und damit deren Wohl und Schutz zu gewährleisten. Obwohl gelebte Schutzkonzepte einen wirkungsvollen Schutzrahmen bieten, kann es dennoch zu Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung kommen. Leitungen und Trägerverantwortliche stehen dann vor der Frage, welches Verhalten von Mitarbeitenden das Kindeswohl beeinträchtigt und welche Maßnahmen bei einem konkreten Verdachtsfall in welcher Reihenfolge einzuleiten sind. Dazu benötigen sie Handlungssicherheit. Hier kann eine Beratung von speziell geschulten Fachkräften unterstützen, um die Situation angemessen einschätzen und zum Wohl der jungen Menschen handeln zu können.
Die Aufgabe der insoweit erfahrenen Fachkraft wird meist als Gefährdungseinschätzung zur vermuteten Kindeswohlgefährdung im familiären Umfeld nach §8a SGB VIII verstanden. Doch zunehmend werden insoweit erfahrene Fachkräfte (ieF) notwendigerweise zur Beratung und Gefährdungseinschätzung im institutionellen Kontext hinzugezogen, welcher sich von dem familiären Kontext stark unterscheidet.
Möchten auch Sie Wissen und Handlungskompetenz als insoweit erfahrene Fachkräfte im institutionellen Kinderschutz haben und bei Gefährdungseinschätzungen gut beraten können? Benötigen Sie als Leitung noch Wissen zu institutionellen Rahmenbedingungen und zum Vorgehen bei vermuteter institutioneller Kindeswohlgefährdung? Dann laden wir zu unserer Fortbildung ein.
Das Curriculum befähigt Sie u.a., grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten von Mitarbeitenden einzuschätzen und im Zusammenwirken von Leitung, Einrichtung und Träger einen Maßnahmeplan zum weiteren Vorgehen zu erarbeiten. Sie erlangen Sicherheit in der Rolle als Fachkraft bei Interventionen im institutionellen Kinderschutz.
Themen sind:
- Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten im Kontext von Interventionen bei institutioneller Gewalt
- Sicherheit in Auftragsklärung als Beratende/r im institutionellen Kontext
- Einschätzungssicherheit bei Verdacht auf Grenzverletzung oder Übergriffe im institutionellen Kontext
- Handlungssicherheit im Prozess der Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf institutionelle Gewalt als externe Fachkraft
- Kenntnis über mögliche Maßnahmen und Meldepflichten
- Überblick über die Vielfalt und Komplexität beim Verdacht auf institutionelle Kindeswohlgefährdung
- Verstehen von Zusammenhängen und Rollenkonfusionen bei institutioneller Kindeswohlgefährdung
Zielgruppe:
Insoweit erfahrene Fachkräfte, Führungskräfte mit Fach- bzw. Dienstaufsicht, Stabsstelle Kinderschutz
Vorrausetzung:
mind. 15UE Fortbildung im Kinderschutz
Termine:
Modul 1: 13.-15.10.2025 von 09:00-16:30 Uhr
Modul 2: 03.-05.11.2025 von 09:00-16:30 Uhr
Modul 3: 23.-25.02.2026 von 09:00-16:30 Uhr
Zwischen dem 2. und 3. Modul ist eine schriftliche Fallarbeit (5 – 8 Seiten) vorzulegen.
Sie erlangen das Zertifikat der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen als „Fachkraft im institutionellen Kinderschutz“.
Referent_innen:
Anne Marung, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Syst. Paar- und Familientherapeutin (DGSF), Syst. Supervisorin, insoweit erfahrene Fachkraft, Fachreferentin des DKSB LV Sachsen e.V.
Maria Brennecke: Dipl. Pädagogin im Schwerpunkt Elementar- und Familienpädagogik, Syst. Beraterin (DGSF), zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft, Fachberaterin für Kindertagesstätten, Freie Referentin des DKSB LV Sachsen e.V.
sowie Gastreferierende