Handreichung zur Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe

dksb DijufDie Einstellung ukrainischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um geflüchtete Kinder aus der Ukraine in Deutschland bestmöglich zu betreuen. Dabei sollten Personalverantwortliche die ukrainische Fachkraft bereits während des Einstellungsgesprächs über das deutsche Kinderschutzsystem aufklären.

 

Diese Broschüre enthält die wichtigsten Unterlagen für solch ein Aufklärungsgespräch. Ukrainische Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen in Deutschland arbeiten möchten, finden darin Informationen zum Kinderschutz und den Kinderrechten in Deutschland. Weiterer Bestandteil ist eine Aufklärungsbestätigung sowie eine Auskunfts- und Selbstverpflichtungserklärung, die nach dem Aufklärungsgespräch von der Fachkraft unterschrieben werden kann.

 

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Deutsche Kinderschutzbund, das DIJuF und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. haben damit eine gelungene Handreichung erstellt, die Instrumente zur Wahrung des Kinderschutzes bei der Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe abbildet. Die Handreichung ist auch auf Ukrainisch erschienen und kann hier heruntergeladen werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/kinderschutz-in-der-personalverantwortung--208134