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Kinderrechte-Kampagne des DKSB 2012

Aufkleber_HPDie Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die auch von Deutschland unterzeichnet wurde und die nach ihrer Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag bei uns seit 20 Jahren geltendes Recht ist. Eine wichtige Frage lautet nun: Wie können Kinderrechte an Kinder, Jugendlich und Eltern vermittelt werden?

 

Ganz praxisorientiert zeigte die von DKSB Verbänden in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gemeinsam von April bis September 2012 durchgeführte Kampagne „Kinderrechte kommen in Fahrt“ Möglichkeiten und Ideen zur Umsetzung der Kinderrechte auf und wies vor Ort darauf hin, dass die Interessen der Kinder stärker zu berücksichtigen und die Kinderrechte einzufordern sind.

 

Aus dem gesammelten Arbeitsmaterial des Kinderrechte-Koffers ist ein Ordner entstanden, der sich aus den vielen Aktionen mit Kinderwünschen und Forderungen, mit Bildern, Geschichten und Kinderrechteideen gefüllt hat. Dieser wurde auf der Presseveranstaltung am 20.11.2012  in der Kinderstraßenbahn "Lottchen" in Dresden vorgestellt.

 

Die Projektbeschreibung der Kampagne ist in unserem Downloadbereich einzusehen. Informationen zur Aktion und zu den einzelnen Angeboten sind auf der Seite www.meine-kinderrechte.de zu finden.

 

 

Für Eltern

PostkarteLiebe Eltern,

wussten Sie schon, dass die Konvention über die Rechte des Kindes weltweit das von den meisten Staaten unterzeichnete völkerrechtliche Abkommen ist? Das Wohl des Kindes steht bei allen Maßnahmen im Vordergrund. Dabei müssen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder anderer Erziehungsverantwortlicher respektiert und unterstützt werden. Den vollständigen Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention können Sie auf den Seiten der National Coalition (als PDF) nachlesen.

Der Deutsche Kinderschutzbund setzt sich für die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte ein. Daher haben DKSB-Verbände in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt im Frühjahr 2012 die Kampagne "Kinderrechte kommen in Fahrt" gestartet. Eine Kurzzusammenfassung der Kampagne könne Sie in dieser PDF-Datei lesen.

 

 

Konzeptbörse Kinderrechte

Hier stellen wir erfolgreiche Kinderrechte - Projekte des Deutschen Kinderschutzbundes in Sachsen vor.

 

Theater- und Spielpädagogische Präventionsprojekte

DKSB OV Region Weißeritz e.V.

 

Kinder und Jugendliche in Dippoldiswalde und in der Weißeritzregion können an Projekttagen die Kinderrechte spielend kennen lernen. Als kreative Zugangsform wählen die Mitarbeiterinnen des Deutschen Kinderschutzbundes OV Region Weißeritz e.V. den Theater- und Spielpädagogischen Ansatz. Ihre unterschiedlichen Projekte finden in Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen statt.

In den Projekten für weiterführende Schulen wird Mädchen und Jungen ein Bewusstsein für die sehr unterschiedliche Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Ländern der Welt nahegebracht und damit gleichzeitig ein Verständnis für die Notwendigkeit der Umsetzung der „Kinderrechte“ geschaffen. Schüler und Schülerinnen übernehmen im Workshop Expertenfunktion z.B. durch Redebeiträge vor der „UN-Vollversammlung“, in der sie auf Bedingungen aufmerksam machen, die jedes Kind unbedingt zum Leben braucht.
Im Anschluss daran wird der Blick auf konkrete Alltagssituationen der Kinder gerichtet. Im Rollenspiel spielen die Kinder Alltagssituationen nach, in denen ihre Rechte missachtet werden, und entwickeln eigene Handlungsalternativen. Im alltagsnahen Rollenspiel wird das Selbstbewusstsein gestärkt werden. Spiel, Spaß und Spannung sind in den verschiedenen Workshopangeboten zu den Kinderrechten garantiert.

Weitere Informationen, Fragen und Anmeldung unter:
Deutscher Kinderschutzbund OV Region Weißeritz e.V., Weißeritzstr. 30 in 01744 Dippoldiswalde, Tel. 03504-600960, www.dksb-weisseritz.de

 

 

„Unsere Rechte – wir wissen bescheid!“

DKSB OV Plauen e.V.

 

Das Projekt soll Kindern im Grundschulalter ihre Rechte auf kreative und spielerische Art und Weise mit altersgerechten Methoden nahe bringen. Kinder setzen sich z.B. mit ihren Wünschen und Bedürfnissen auseinander oder erfahren und erleben es selbst im Rollenspiel wie sie Konflikte lösen können. Dabei diskutieren Kinder über „Stolpersteine“, wo ihre Rechte nicht eingehalten werden und wie dies verbessert werden kann. Ziel des Projektes ist es, Kinder für ihre Rechte selbst in Aktion treten zu lassen und sie zu befähigen, ihre Rechte einzufordern und umzusetzen.

 

Weitere Informationen: Deutscher Kinderschutzbund OV Plauen e.V., Stöckigter Str. 38 in 08525 Plauen, Tel. 03741-431697, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

UN-Kinderrechte-Konvention

Das Recht auf gleiche Chancen bei Behinderung 

Kinder mit Behinderung haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 23)


Das Recht auf Bildung 

Kinder haben das Recht, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 28)



Das Recht auf elterliche Fürsorge 

Kinder haben ein Recht auf die Liebe und Fürsorge beider Eltern und auf ein sicheres Zuhause.

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 18)

 

 

 

Das Recht auf Gleichheit 

Kinderrechte gelten für alle Kinder. Kein Kind darf wegen seiner Hautfarbe, Religion, Sprache oder weil es ein Mädchen oder Junge ist, benachteiligt werden. Die Kinderrechte müssen eingehalten und bekannt gemacht werden. 

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 2 & 4)

 

 

 

Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe 

Kinder haben das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 31)

 

 

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung 

Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 & 13)

 

 

Das Recht auf Gesundheit

Kinder haben das Recht, gesund zu leben. Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. 

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 24)

 

 

 

Das Recht auf Schutz vor Gewalt

Niemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen oder ihnen weh tun. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 19)




Das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre

Kinder haben ein Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.  (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 16)

 

 

 

Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht, im Krieg und in anderen Ländern Schutz und Hilfe zu erhalten.

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 22 & 38)