Gewaltschutzkonzept

Belohnen, Bestrafen, Erziehen? Verhaltenssteuerung in den Hilfen zur Erziehung kritisch hinterfragt

Pixabay_Nasim Nadjafia D32/2027 Token- und Punktesysteme gehören in vielen Einrichtungen noch immer zum pädagogischen Alltag. Sie sollen Verhalten steuern, Regeln durchsetzen und Entwicklung fördern. Für junge Menschen können solche Systeme jedoch mit Sanktionen verbunden sein, etwa durch Medienentzug, den Ausschluss von Aktivitäten oder Erfahrungen von Beschämung. Gleichzeitig werden diese Ansätze in der Fachwelt zunehmend kritisch

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Armutsensibels Handeln

pixabay_alexandra_koch-plate D40/2027 Jedes Kind zählt:  Armutssensibel handeln für Kinder und Familien Wieder einmal liegt nur Toastbrot in der Brotdose. Für den Ausflug fehlt das Geld. Die Hosen sind zu klein. Wer genau hinsieht, erkennt: Armut zeigt sich im Alltag von Kindern und Familien – oft leise, aber deutlich. Solche Situationen begegnen Ihnen im Arbeitsalltag. Doch

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Ein gemeinsamer Plan: Hilfeplangespräche beteiligungsorientiert gestalten

mit Canva generiert D33/2027 Wie können Hilfeplangespräche so gestaltet werden, dass junge Menschen sich wirklich beteiligen können? Diese Frage steht im Mittelpunkt und knüpft an eine zentrale Herausforderung der Praxis an: Hilfeplangespräche gehören in den Hilfen zur Erziehung zum Alltag und bestimmen maßgeblich den weiteren Verlauf der Hilfe. Damit Beteiligung gelingen kann, ist eine sorgfältige

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Modulreihe: Schritt für Schritt zum Schutzkonzept in der stationären Jugendhilfe

D47/2027 Die neue gesetzliche Grundlage macht es klar: Schutzkonzepte sind kein „Kann“, sondern ein Muss. Mit dem UBSKM-Gesetz und den Änderungen im SGB VIII (§ 74, § 79a) sind alle Einrichtungen verpflichtet, wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Kein leichtes Unterfangen: Im Dreischichtsystem zwischen Nachtdienst und dem nächsten Hilfeplangespräch ist es eine besondere Herausforderung,

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Modulreihe: Schritt für Schritt zum Schutzkonzept in der stationären Jugendhilfe

D46/2027 Die neue gesetzliche Grundlage macht es klar: Schutzkonzepte sind kein „Kann“, sondern ein Muss. Mit dem UBSKM-Gesetz und den Änderungen im SGB VIII (§ 74, § 79a) sind alle Einrichtungen verpflichtet, wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Kein leichtes Unterfangen: Im Dreischichtsystem zwischen Nachtdienst und dem nächsten Hilfeplangespräch ist es eine besondere Herausforderung,

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Modulreihe: Schritt für Schritt zum Schutzkonzept in der stationären Jugendhilfe

D45/2026 Die neue gesetzliche Grundlage macht es klar: Schutzkonzepte sind kein „Kann“, sondern ein Muss. Mit dem UBSKM-Gesetz und den Änderungen im SGB VIII (§ 74, § 79a) sind alle Einrichtungen verpflichtet, wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Kein leichtes Unterfangen: Im Dreischichtsystem zwischen Nachtdienst und dem nächsten Hilfeplangespräch ist es eine besondere Herausforderung,

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Modulreihe: Schritt für Schritt zum Schutzkonzept in der stationären Jugendhilfe

D44/2026 Die neue gesetzliche Grundlage macht es klar: Schutzkonzepte sind kein „Kann“, sondern ein Muss. Mit dem UBSKM-Gesetz und den Änderungen im SGB VIII (§ 74, § 79a) sind alle Einrichtungen verpflichtet, wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Kein leichtes Unterfangen: Im Dreischichtsystem zwischen Nachtdienst und dem nächsten Hilfeplangespräch ist es eine besondere Herausforderung,

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Modulreihe: Schritt für Schritt zum Schutzkonzept in der stationären Jugendhilfe

D42/2026 Die neue gesetzliche Grundlage macht es klar: Schutzkonzepte sind kein „Kann“, sondern ein Muss. Mit dem UBSKM-Gesetz und den Änderungen im SGB VIII (§ 74, § 79a) sind alle Einrichtungen verpflichtet, wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Kein leichtes Unterfangen: Im Dreischichtsystem zwischen Nachtdienst und dem nächsten Hilfeplangespräch ist es eine besondere Herausforderung,

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Modulreihe: Schritt für Schritt zum Schutzkonzept in der stationären Jugendhilfe

D41/2026 Die neue gesetzliche Grundlage macht es klar: Schutzkonzepte sind kein „Kann“, sondern ein Muss. Mit dem UBSKM-Gesetz und den Änderungen im SGB VIII (§ 74, § 79a) sind alle Einrichtungen verpflichtet, wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Kein leichtes Unterfangen: Im Dreischichtsystem zwischen Nachtdienst und dem nächsten Hilfeplangespräch ist es eine besondere Herausforderung,

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Modulreihe: Schritt für Schritt zum Schutzkonzept in der stationären Jugendhilfe

D40/2026 Die neue gesetzliche Grundlage macht es klar: Schutzkonzepte sind kein „Kann“, sondern ein Muss. Mit dem UBSKM-Gesetz und den Änderungen im SGB VIII (§ 74, § 79a) sind alle Einrichtungen verpflichtet, wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Kein leichtes Unterfangen: Im Dreischichtsystem zwischen Nachtdienst und dem nächsten Hilfeplangespräch ist es eine besondere Herausforderung,

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