Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Häusliche Gewalt stellt in Deutschland nach wie vor eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit und das Wohl von Kindern und Eltern dar.

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes will die Bundesregierung den Schutz von Betroffenen verbessern. Vorgesehen ist unter anderem die Einführung einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage zur Anordnung der elektronische Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) durch Familiengerichte, sowie verpflichtende Täterarbeit, um gewaltbereite Personen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die Betroffenheit von Kindern ist unter anderem durch Ergänzungen im Umgangsrecht mitbedacht.

Der Kinderschutzbund bewertet den Gesetzesentwurf insgesamt als positiven Baustein beim Schutz von betroffenen Eltern und Kindern bei häuslicher Gewalt. Der Kinderschutzbund betont jedoch, dass der vorliegende Gesetzentwurf unbedingt mit zahlreichen anderen Maßnahmen flankiert werden muss, um häuslicher Gewalt wirksam entgegenzutreten.

Anmahnen möchte der Kinderschutzbund, dass Kinder als Betroffene von Gewalt in allen Maßnahmen mitbedacht werden – insbesondere auch bei der Täterarbeit. Vor diesem Hintergrund hat der Kinderschutzbund Stellung genommen: https://kinderschutzbund.de/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-einfuhrung-der-elektronischen-aufenthaltsuberwachung-und-der-taterarbeit-im-gewaltschutzgesetz/

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