Stellungnahme des DKSB BV zum Referentenentwurf
Der Kinderschutzbund Bundesverband begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit dem „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften“ die erhöhte Schutzbedürftigkeit der von Gewalt betroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren anerkennt und entsprechende Reformschritte einleitet.
Zugleich werden Nachbesserungsmöglichkeiten gesehen; entsprechende Vorschläge wurden mit besonderem Blick auf die (mit-)betroffenen Kinder in der Stellungnahme unterbreitet.
Der Kinderschutzbund begrüßt darüber hinaus die vorliegenden ersten Schritte zur weiteren Stärkung und gesetzliche Systematisierung der Rolle und Aufgaben der Verfahrensbeistände.
Für Kinder sind Verfahrensbeistände essenzielle Begleiter_innen in familiengerichtlichen Verfahren, die ihre Interessen, Wünsche und Bedarfe vertreten und vermitteln. Dafür braucht es gut qualifizierte Fachkräfte, die sich für jedes Kind ausreichend Zeit nehmen (können). Auch hier fordert der Kinderschutzbund aber noch mehr Mut und Reformeifer, um die Rolle der Verfahrensbeistände wirklich im Sinne der Kinder auszubauen.
Die Stellungnahme können Sie hier nachlesen: https://kinderschutzbund.de/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-verbesserung-des-schutzes-von-gewaltbetroffenen-personen-im-familiengerichtlichen-verfahren-zur-staerkung-des-verfahrensbeistands-und-zur-anpass/
Quelle: Kinderschutzbund BV