Statement: 1 Jahr verschärfter Gendererlass in Sachsen

Im Sommer 2023 hatte das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) in einem an alle Mitarbeiter_innen im SMK und im Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gerichteten Erlass mit dem Titel „Geschlechtergerechte Sprache und Schreibung im Verwaltungsbereich und in den Schulen“ einen früheren Erlass von 2021 verschärft. Vorgeschrieben wird in dem neuen Erlass, dass sowohl in der eigenen Kommunikation als auch in der Kommunikation durch Dritte im Schulsystem nur noch ohne Sonderzeichen wie Asterisk, Doppelpunkt und Unterstrich sowie ohne Binnen-I gegendert werden dürfe.

 

In Verträge und Zuwendungsbescheide solle zukünftig eine entsprechende Klausel als Auflage aufgenommen werden. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass „schulbezogene Texte des Zuwendungsempfängers/Vertragspartners nicht in Widerspruch zur Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung geraten und somit zu Verunsicherung in der Schülerschaft führen“ sollen.

Nach Bekanntwerden dieser Vorgaben haben verschiedene Fachverbände und Interessengruppen kritische Stellungnahmen dazu veröffentlicht, auch wir als Kinderschutzbund Landesverband Sachsen (https://kinderschutzbund-sachsen.de/download/statement-fuer-eine-geschlechtergerechte-sprache-an-saechsischen-schulen/ ).

Jetzt gibt es ein neues Statement „1 Jahr verschärfter Gendererlass in Sachsen – Kultusministerium sieht trotz vielfältiger Kritik keinen Grund zur Rücknahme der Vorgaben“, welches wir mitgezeichnet haben und hier nachgelesen werden kann: https://www.tolerantes-sachsen.de/statement-1-jahr-verschaerfter-gendererlass-in-sachsen-kultusministerium-sieht-trotz-vielfaeltiger-kritik-keinen-grund-zur-ruecknahme-der-vorgaben/

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