Standards für Betroffenenbeteiligung bei institutionellen Aufarbeitungsprozessen

Auf Initiative der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrats bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurden in den letzten zwei Jahren „Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ erarbeitet.

Mit der Veröffentlichung gibt es erstmals ein breit abgestimmtes Regelwerk für verbindliche Beteiligungsprozesse. Die Standards beschreiben konkret, wie ein Aufarbeitungsprozess von Anfang an unter Beteiligung Betroffener vorbereitet, umgesetzt und abgeschlossen werden kann.

Über 150 Personen haben sich an dem Dialogprozess zu Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung beteiligt – darunter Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreter_innen von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexpert_innen.

Weitere Informationen hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1039

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