Stärkung des Kinderschutzes in Frauenhäusern: Kinder als eigenständige Betroffene wahrnehmen
Die aktuellen Qualitätsempfehlungen der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) aus 2024 bieten wichtige Hinweise und Empfehlungen, wie der Kinderschutz in Frauenhäusern weiter verbessert werden kann.
Besonders hervorzuheben ist, dass Kinder nicht nur als Begleitpersonen der Frauen gesehen werden, sondern als eigenständige Betroffene von Gewalt. Ihr Schutz und ihre Rechte müssen daher genauso wie die der erwachsenen Frauen ernst genommen werden.
In dieser FHK-Publikation wird betont, dass jede Einrichtung, die Kinder aufnimmt, eine klare Verantwortung für ihren Schutz tragen muss. Dazu gehört nicht nur die Bereitstellung sicherer Räume, sondern auch die Möglichkeit der Beteiligung der Kinder an Prozessen, die sie betreffen. Dazu gehört die Herausarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes.
Als Kinderschutzbund Sachsen e.V. begrüßen wir diese klaren Empfehlungen. Als Mitglied des Landeslenkungsausschusses arbeiten wir aktiv an der Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans zur Verhütung Häuslicher Gewalt mit Schwerpunkt auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen mit.
Hier gibt es weitere Informationen: https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/2025-03-24_FHK_Publ_QE_2024_final.pdf
Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V.