Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sind eine besonders verletzliche und gefährdete Gruppe. Wenngleich alles, was ihren Schutz betrifft, im Prinzip für alle jungen Menschen gilt, muss gerade im Kontext des Kinderschutzes einiges besonders beachtet werden. Mit der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet, auch Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen) umzusetzen. Ein Schutzkonzept ist ein Teil davon. Außerdem sollen mit dem neuen KJSG Fachkräfte besonders „den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung tragen“. (§ 8a SGB VIII)
Fachkräfte brauchen Informationen zu Beeinträchtigungen an sich, zu gesetzlichen und gesellschaftlichen Hintergründen sowie zu besonderen Risiko- und Schutzfaktoren. Ziel der zwei-tägigen Fortbildung ist es, ein Bewusstsein für die Lebensbedingung „Behinderung“ zu entwickeln und mehr Handlungssicherheit im Umgang mit besonderen Entwicklungsverläufen, Kommunikationsbedarfen und Risiken zu erlangen.
Themen sind:
- Artikel 7 und 8 der UN-BRK, andere gesetzliche Grundlagen und gesellschaftliche Hintergründe
- Warum junge Menschen mit Beeinträchtigungen besonders verletzlich sind
- Beeinträchtigungsspezifische Formen von Gewalt
- Einige Beeinträchtigungen im Überblick und Hinweise auf besondere Risiken
- Arbeit in Kleingruppen und im Plenum an Fallbeispielen im Hinblick auf mögliche Gefährdungen des Wohls eines beeinträchtigten jungen Menschen
Zielgruppe:
Erzieher_innen, Sozialpädagog_innen, die mit Kindern von 0-6 Jahren (Kita, KTPP…) arbeiten, Fachberater_innen von Kindertagesstätten
Referentin:
Martina Müller, Erziehungswissenschaftlerin M.A., Pädagogin, Mediatorin und Verfahrensbeistand, Vorstandsfrau bei Leben mit Handicaps e.V., Frau mit Beeinträchtigungen
Anne Marung, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Syst. Paar- und Familientherapeutin (DGSF), syst. Supervisorin (SG), insoweit erfahrene Fachkraft, Fachreferentin des DKSB LV Sachsen e. V.