Schutzkonzepte sind jetzt Pflicht für Frauen- und Kinderschutzhäuser

Als Kinderschutzbund LV Sachsen e.V. haben wir im April die Mitglieder der LAG Gewaltfreies Zuhause e.V. über die Anforderungen und Inhalte von Schutzkonzepten mit Blick auf junge Menschen informiert. Das neue Gewalthilfegesetz sieht verbindliche Schutzkonzepte für alle Gewaltschutzeinrichtungen vor, insbesondere für Frauen- und Kinderhäuser – und ist eine Voraussetzung für die Trägeranerkennung. Es markiert die Übergänge zur Jugendhilfe, KKG und Kinderschutzverfahren verweist aktiv auf angrenzende Systeme und Verfahren.

 

Gewaltschutzkonzepte schaffen klare Strukturen, erhöhen die Sicherheit und stärken die fachliche Qualität in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und Kindern. Als DKSB LV Sachsen e. V. vertreten wir in der UAG Kinderschutz und Weiterbildung die Interessen junger Menschen im Landeslenkungsausschuss zur Prävention Häuslicher Gewalt. Der fachliche Austausch zeigt, wie wichtig eine Begleitung und Unterstützung der Träger im Gewaltschutz ist. Es braucht Zeit, Ressourcen und Wissen, damit Schutzkonzepte umgesetzt werden können.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Fachstelle – LAG Gewaltfreies Zuhause e.V. ist 2025 eine Broschüre zur (Mit-)Betroffenheit von Kindern bei partnerschaftlicher Gewalt entstanden:
https://gewaltfreieszuhause.info/wp-content/uploads/2024/01/LAG_Broschuere_Fachtag_WEB_Titel.pdf .

Quelle: Kinderschutzbund BV

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