Rundschreiben an die Jugendämter des Freistaates Sachsen zur Anwesenheitsüberprüfung in der Kindertagesbetreuung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus weist in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt alle Träger von Kindertageseinrichtungen noch einmal ausdrücklich darauf hin, Regelungen für An- und Abwesenheitszeiten und Maßnahmen für den Fall eines unentschuldigten Fehlens von Kindern festzuschreiben und entsprechend in die betriebserlaubnisrelevanten Gewaltschutzkonzepte aufzunehmen.

Im Schreiben heißt es „In Anbetracht der Entwicklungen rund um ein Tötungsdelikt an einer Schülerin in Döbeln ist uns allen nochmal mehr ins Bewusstsein gerufen worden, wie wichtig es ist, Kinderschutz, insbesondere auch auf institutioneller Ebene, konzeptionell zu verankern und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Wir vertrauen darauf, dass die kommunalen und freien Träger sowie die privaten Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen dafür bereits hochgradig sensibilisiert sind und dies in der alltäglichen Arbeit auch entsprechend umsetzen.“

Das Schreiben soll auch an alle Leiter_innen von Kindertageseinrichtungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich weitergereicht werden.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.kita-bildungsserver.de/aktuelles/rundschreiben-an-die-jugendaemter-des-freistaates-sachsen-zur-anwesenheitsueberpruefung-in-der-kindertagesbetreuung/

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