Rechtsgutachten: „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“
Influencer_innen, die Bilder oder Videos ihrer Kinder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, bewegen sich häufig im Bereich der Kindeswohlgefährdung. Das belegt ein Mitte Januar veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes gemeinsam mit Campact.
Laut dem Gutachten sollte der Gesetzgeber die kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos im Internet bis zum vollendeten siebten Lebensjahr eines Kindes uneingeschränkt verbieten. Erst danach sollte die Veröffentlichung möglich sein – mit der Einwilligung der abgebildeten Kinder. Angesichts der wirtschaftlichen Eigeninteressen der Eltern könnten Gerichte in Einzelfällen Ergänzungspfleger_innen zur Vertretung der Kinder bestimmen.
Das Gutachten wurde seit seiner Veröffentlichung weitreichend in der medialen Berichterstattung, aufgegriffen, so unter anderem durch die Süddeutsche Zeitung, Zeit Online, Spiegel und MDR Aktuell.
Hier finden Sie weitere Informationen und das Gutachten zum Download: https://www.dkhw.de/informieren/unsere-themen/kinder-und-medien/kinder-und-influencing/
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk