Publikation: Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?

Wenn es im Einzelfall für den Kinderschutz erforderlich ist, tritt der Datenschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen zurück.

Umgekehrt ist der Datenschutz für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen die wichtigste Grundlage, so dass er auch während des Kinderschutzverfahrens nicht pauschal „außer Kraft“ gesetzt werden kann. Für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet die Berücksichtigung dieses Spannungsfeldes eine Herausforderung.

Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern entstand ein umfassendes an der Praxis orientiertes Regelwerk über den sicheren datenschutzrechtlichen Umgang zur Sicherung des Kinderwohls.

Hier gibt es weitere Informationen und die Broschüre zum Download: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/Kinder-&-Jugend/Kinderschutz/

Nach oben scrollen