Pressemitteilung: NRW-Erlass stärkt das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder

Das Bündnis „Schule für Alle in Sachsen“ begrüßt den neuen Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zum Bildungszugang geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Seit Ende August 2026 werden Familien mit schulpflichtigen Kindern dort spätestens zwei Monate nach der Asylantragstellung den Kommunen zugewiesen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche Anspruch auf einen regulären Schulplatz haben und anderen Kindern gleichgestellt sind.

Das Bündnis sieht darin ein wichtiges Signal für Sachsen. Während Nordrhein-Westfalen den Zugang zu Bildung als Kinderrecht stärkt, verbringen Familien mit schulpflichtigen Kindern in Sachsen teilweise noch viele Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. Im Sekundärmigrationszentrum Dresden sind Aufenthalte von bis zu einem Jahr vorgesehen.

Aus Sicht des Bündnisses stellt die Beschulung in sächsischen Aufnahmeeinrichtungen kein schulgleiches Angebot dar. Sie ersetzt weder den Besuch einer Regelschule noch die gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem. Gerade Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen benötigen frühzeitig Zugang zu Schule, sozialem Lernen und stabilen Bildungsangeboten.

Das Bündnis fordert die Sächsische Staatsregierung daher auf, den Schulzugang für geflüchtete Kinder konsequent an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auszurichten, Familien mit schulpflichtigen Kindern schneller den Kommunen zuzuweisen und Wartezeiten bis zur Schulaufnahme systematisch zu erfassen. Nordrhein-Westfalen zeigt, dass eine kinderrechtsorientierte Praxis möglich ist. Nun ist Sachsen gefordert, das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Unterbringungsort wirksam umzusetzen.

Das Bündnis “Recht auf Schule für Alle in Sachsen” weist schon seit einigen Jahren auf Missstände hin und fordert vom Freistaat, das Recht auf Bildung auch für Kinder und Jugendliche mit Migrations- und Fluchtgeschichte einzulösen. Das Bündnis sieht sich als Interessensvertretung für Kinder, Jugendliche und Eltern, denen dieses Recht vorenthalten wird.

Die Pressemitteilung gibt es hier als PDF: https://kinderschutzbund-sachsen.de/download/pressemitteilung-nrw-erlass-staerkt-das-recht-auf-bildung-gefluechteter-kinder/


Pressekontakt:
Anna Michels-Boger, Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.

 

Quelle: Kinderschutzbund BV

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