Landesverband Sachsen

Pressemitteilung: Das Gewalthilfegesetz – Kinder und Jugendliche nicht schlechter stellen

Die Regionalkonferenzen zum Sächsischen Landesausführungsgesetz zum Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) sind abgeschlossen. Der Landesregierung und uns als Gesellschaft bietet sich eine historische Chance: Mehr Sicherheit für von Partnerschaftsgewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Kinder und ihre Elternteile – und die Möglichkeit, Gewaltkreisläufe nachhaltig zu durchbrechen.

Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen hat sich gemeinsam mit der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e. V., der LAG Queeres Netzwerk Sachsen e. V., der LAG Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention in Sachsen e. V. als landesweit führende Fachverbände für ein wirksames Ausführungsgesetz stark gemacht.

Kinder und Jugendliche, die Gewalt miterleben oder selbst erfahren, sind regelmäßig in ihrem Wohl gefährdet. Diese Erfahrungen müssen als Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII anerkannt und entsprechend behandelt werden. Die Verzahnung von Leistungen aus dem Gewalthilfegesetz und dem SGB VIII bietet die Chance auf wirksame, nachhaltige Hilfe für betroffene junge Menschen.

„Die Kinder- und Jugendhilfe darf nicht isoliert agieren. Gerade bei Gewaltkontexten braucht es eine enge Zusammenarbeit mit anderen Systemen, damit betroffene Kinder nicht durch Raster fallen. Das Gewalthilfegesetz bietet die Chance der Verschränkung der Hilfesysteme zugunsten betroffener Kinder“, fordert Silke Brewig-Lange, Vorstandsvorsitzende des Kinderschutzbundes LV Sachsen.

Gemeinsam mit den Netzwerkpartnerinnen auf Landesebene fordert der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. im Interesse von Kindern und Jugendliche folgende Punkte im Landesausführungsgesetz zu berücksichtigen:

Partnerschaftliche Gewalt als Kindeswohlgefährdung anerkennen

  • Standardisierte Gefährdungseinschätzung, die Kinder und Jugendliche systematisch einbezieht und auch das Risiko von Kindstötungen (Filizide) berücksichtigt
  • Verbindliche Interventionsketten & strukturierte Informationsweitergabe zwischen Jugendämtern, Polizei, Gesundheitswesen, Justiz, Gewaltschutzstellen und freien Trägern
  • Fortbildungen für Justizakteur_innen nach Vorgaben der Istanbul-Konvention, mit Fokus auf altersgerechte und der Entwicklung angemessene kindgerechte Einschätzung und Reaktion

„Es darf keine systemischen Lücken mehr geben, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendliche geht“, so Silke Brewig-Lange.

Zugang zu Beratung und Schutz sicherstellen

  • Vertraulicher Zugang zu Hilfe für Kinder und Jugendliche – unabhängig von der Zustimmung gewaltausübender Sorgeberechtigter
  • Aufnahme von Jungen und jungen Männern bis 18 Jahren in Frauenhäuserbei (Mit-)Betroffenheit
  • Flächendeckende, niedrigschwellige und lebensweltorientierte Angebote – auch mobil, ambulant und digital
  • Regelmäßige Bestandsaufnahme und wissenschaftlich fundierte Bedarfsanalyse für Schutz- und Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche
  • Wirksame Verzahnung mit dem SGB VIII: Kinder und Jugendliche müssen gleichwertigen Zugang zu spezialisierten Beratungsangeboten erhalten

Frühzeitige Prävention und Schutzkonzepte stärken

  • Gewaltschutzkonzepte mit Fokus auf das Wohl junger Menschen, regelmäßig extern überprüft
  • Präventive, geschlechterreflektierende Programme in Schule & Freizeit zur Verhinderung von (Re-)Viktimisierung
  • Sensibilisierung von Fachkräften zur frühzeitigen Erkennung und Intervention bei Häuslicher Gewalt – im Sinne der Schutzauftragspflicht nach § 8a und 8b SGB VIII

„Sachsen muss sicherer werden für Kinder und Jugendliche die Häusliche Gewalt erleben. Das Gewalthilfegesetz darf nicht an den Bedürfnissen junger Menschen vorbeigehen“, so Silke Brewig-Lange abschließend.

Als Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. tragen wir die Stellungnahme der der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e. V., der LAG Queeres Netzwerk Sachsen e. V., der LAG Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention in Sachsen e. V.  mit und fordern die politischen Verantwortlichen auf, die vulnerabelste Gruppe der Betroffenen in den Blick zu nehmen.

Hier geht es zur Pressemitteilung als PDF: https://kinderschutzbund-sachsen.de/download/pressemitteilung-das-gewalthilfegesetz-kinder-und-jugendliche-nicht-schlechter-stellen/

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