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Pressemitteilung: Am 1. Juni ist Kindertag – Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

Sächsische Kinderschutzverbände unterbreiten rund um den 01.06.2025 viele Angebote für Kinder und Jugendliche. Als Kinderschutzbund in Sachsen wollen wir auch darauf aufmerksam machen, dass Kinder eigene Rechte besitzen und diese endlich verbindlich im Grundgesetz festgeschrieben, umgesetzt und gelebt werden müssen.

„Als Lobbyverband für junge Menschen fordern wir nachdrücklich die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz,“ sagt Silke Brewig-Lange als Vorstandsvorsitzende des sächsischen Kinderschutzbundes. „Mit einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, dass Kinderrechte stärker als bisher zu einem Kompass für politisches Handeln werden. Das Wohl von Kindern bei politischen Entscheidungen muss wirklich im Mittelpunkt stehen, damit sie den Schutz und die Förderung bekommen, die sie brauchen,“ so Brewig-Lange weiter.

 

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz schaffen Bedingungen für ein kinder- und familienfreundlicheres Land. Unsere Erfahrungen aus Krisenzeiten zeigen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu wenig Berücksichtigung finden. Auch die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder werden so gestärkt. Die Beteiligung der jungen Generation fördert unsere Demokratie.

Der internationale Kindertag am 1. Juni wird mit Veranstaltungen und Angeboten in den Orts-, Kreis- und Regionalverbänden des Kinderschutzbundes in Sachsen gefeiert. Bei diesen Veranstaltungen können sich Kinder engagieren, einbringen, ausprobieren, aber auch austoben, Spaß haben und viel erleben.

Der Plauener Ortsverband taucht am 01.06. gemeinsam mit den Kindern in eine Welt voller Farben, Kreativität und Spaß ein. Mit der Stadt-Galerie Plauen organisiert er einen Aktionstag „Wir wollen’s wissen! – KinderKunst“. Kinderschminken und kreative Überraschungen. Aber auch viel Wissen rund um die Kinderrechte warten auf die Familien. Zusätzlich beteiligt sich der Verband am inklusiven Familienfest „Plauen spielt“. Alle Kinder und ihre Familien, insbesondere aber auch junge Menschen mit Behinderung, sind herzlich willkommen. Auf einem riesigen Festgelände in Plauens historischer Altstadt kann man sich sportlich, künstlerisch und kreativ austoben. Am 04.06. findet die 3. Plauener Kinder- und Jugendkonferenz statt.

Im Kinderschutzbund Freiberg findet eine Aktion zum Kindertag am 02.06. im Hort „Wirbelsturm“ Halsbrücke statt. Dabei wurde der Kindertag gemeinsam mit den Kindern und dem Hortrat geplant. Der Wunsch der Kinder, Hort-Rekorde aufzustellen, bot den Anlass, einen Kindertag unter diesem Motto zu gestalten. Die Kinder wollen in verschiedenen Disziplinen (nicht nur sportliche Disziplinen, auch Geschicklichkeit und Spaßdisziplinen) Wirbelsturm-Rekorde aufstellen und an einer Tafel im Hort veröffentlichen. Diese bleibt bestehen und so können Rekorde immer wieder „gebrochen“ werden.

In Nossen wird beim Kinderschutzbund der Kindertag Mitte Juni „nachgeholt“. Am 13.06. gibt es einen Kinoabend im Kinder- und Jugendhaus Domi mit freiem Eintritt. Am Tag darauf findet vormittags ein Kreativ- und Flohmarkt auf dem Gelände des Domi statt. Am Abend wird es dann im Kinder- und Jugendhaus musikalisch: Ab 17 spielt die Schülerband der Oberschule Niederbobritsch, danach tritt Changing Generation auf, gefolgt von Take c/o und zum Abschluss spielt die Band Sonic Blues Revival.

Hintergrund: Der Kindertag entstand nach der Unterzeichnung der Genfer Erklärung für das Wohlergehen der Kinder durch 54 Staaten im August 1925. Diese Erklärung gab den Anlass, einen speziellen Tag für die Achtung und Würdigung der Kinder einzurichten. Seit 1950 wurde in der DDR am 1. Juni der Kindertag gefeiert. In der alten Bundesrepublik wird seit 1954 der 20.September gefeiert, da an diesem Tag die Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Kraft trat.

Seit 1989 gibt es verbindliche Rechte für alle Kinder, welche von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (oder auch UN-Kinderrechtskonvention, UN-KRK) verabschiedet wurden. Fast alle Staaten der Welt haben diese anerkannt. Die UN-KRK wurde 1992 von Deutschland ratifiziert, aber vollständig umgesetzt ist sie bis heute nicht. Insbesondere bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu wenig berücksichtigt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde ein Zeichen setzen, welche Bedeutung Kindern und Jugendlichen und deren Belangen in einer modernen, zukunftsorientierten Verfassung beigemessen wird.

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen: https://kinderschutzbund-sachsen.de/pressemitteilungen/ .

Kontakt über:
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
Silke Brewig-Lange, Vorstandsvorsitzende, Handy: 0160 41 38 230
Olaf Boye, Geschäftsführer, Telefon: 0351 – 42 42 044
Mail: info@kinderschutzbund-sachsen.de
Webseite: https://kinderschutzbund-sachsen.de

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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