Nationaler Aktionsplan Kinderchancen: Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene – eine nationale Aufgabe

Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP Kinderchancen) aus 2023 setzt die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um.

Ziel der EU-Kindergarantie ist es, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der effektive Zugang von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohter Kinder zu kostenloser frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, zu kostenloser Bildung und kostenloser Gesundheitsversorgung, zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum gewährleistet wird. Hierzu werden bis zum Jahr 2030 gemeinsam mit Ländern, Kommunen sowie der Zivilgesellschaft die Zugänge in diesen Handlungsfeldern verbessert.

Der NAP-Ausschuss hat nun ein Papier vorgelegt, das dafür eine Idee formuliert und Gelingensbedingungen für die Umsetzung liefert. Ziel ist es, die Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe zu begreifen, gemeinsam mit den Trägern eine kindorientierte Infrastruktur zu stärken, und herauszuarbeiten, wie durch Verzahnung aller beteiligten Akteur_innen die kommunale Prävention von Kinderarmut unterstützt werden kann.

Hier gibt es weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/nationaler-aktionsplan-kinderchancen/schwerpunktthema-armutspraevention-vor-ort-254992

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