Kinderschutzbund Sachsen und Landeselternrat fordern gesetzliche Verankerung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und Missbrauch im Sächsischen Schulgesetz

Der Kinderschutzbund Sachsen fordert gemeinsam mit dem Landeselternrat die sofortige gesetzliche Verankerung von Schutzkonzepten im Sächsischen Schulgesetz. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in einem sicheren Umfeld lernen, sicher aufwachsen können und dass Fachkräfte an Schulen die notwendige Unterstützung und Schulung erhalten, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

 

Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen setzt sich seit Jahren intensiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein und unterstützt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Implementierung von Schutzkonzepten. Diese Konzepte sind von entscheidender Bedeutung, um sichere Räume für Kinder und Jugendliche zu schaffen und Übergriffe sowie Missbrauch zu verhindern. Trotz ihrer wichtigen Rolle sind Schutzkonzepte an Schulen in Sachsen bisher nicht gesetzlich verankert – im Gegensatz zu bereits acht anderen Bundesländern in Deutschland.

 

„Es ist unverständlich, warum die verpflichtende Implementierung von Schutzkonzepten in Schulen in Sachsen noch immer nicht im Sächsischen Schulgesetz festgeschrieben ist“, betont Silke Brewig-Lange, Vorstandsvorsitzende des Kinderschutzbundes Sachsen. „Schulen tragen eine besondere Verantwortung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Ein gelebtes Schutzkonzept stellt sicher, dass diese Verantwortung auch tatsächlich wahrgenommen wird.“

 

Der Kinderschutzbund Sachsen fordert daher:

  1. Eine verpflichtende Implementierung von Schutzkonzepten in das Sächsische Schulgesetz: Politik muss ihrer Verantwortung nachkommen und die gesetzliche Verankerung für Schulen sicherstellen.
  2. Die Schaffung von gelingenden Rahmenbedingungen: Schulen benötigen klare Vorgaben und Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten.
  3. Die Bereitstellung von Ressourcen: Finanzielle Mittel und zeitliche Kapazitäten müssen für den Schutzkonzeptprozess an Schulen zur Verfügung gestellt werden.
  4. Eine externe Beratung und Prozessbegleitung: Die gesetzliche Verankerung externer Beratung bei der Erstellung von Schutzkonzepten ist essenziell, um einen Blick von außen auf das System Schule zu gewährleisten.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier, unsere Forderungen detailliert auf dieser Seite.

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