Institutioneller Kinderschutz geht uns alle an!

Unsere Kinderschutzreferentin Anne Marung war Ende November zu Gast in Hattingem zum Insofa-Fachtag „Die Rolle der Insoweit erfahrenen Fachkraft im institutionellen Kinderschutz“. Dabei referierte Sie zu den Unterschieden bei der Gefährdungseinschätzung im familiären und institutionellen Kinderschutz.

Verbunden mit der Entwicklung von Schutzkonzepten vor Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gelten Interventionspläne, wie im Falle einer Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist. Empfehlungen und die flächendeckende Umsetzung sehen dabei eine externe, unabhängige Beratung vor. Doch wer ist für diese Beratung im Falle einer institutionellen Kindeswohlgefährdung eigentlich zuständig? Oftmals wird hier die Insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen, deren Beratungsauftrag in den §§8a, 8b SGB VIII und §4 KKG geregelt ist.

Jedoch fällt die institutionelle Kindeswohlgefährdung nicht unter diese Paragraphen – oder doch? Reicht diese Expertise aus, um auch bei einer institutionellen Kindeswohlgefährdung zu beraten? Wenn nein, welche braucht es dann? Und wie sieht es mit gesetzlichen Regelungen aus? Diesen Fragen wurden gemeinsam auf der Tagung gewidmet, um den Insoweit erfahrenen Fachkräften mehr Orientierung und Handlungssicherheit zu bieten.

Auch Sie möchten sicherer im Umgang mit der Thematik werden? Wir haben unsere Webseite dazu überarbeitet und altbewährt und neue Fortbildungen für Sie zusammengestellt und freuen uns auch auf Ihre Anmeldung: https://kinderschutzbund-sachsen.de/kindeswohl-in-institutionen/

Nach oben scrollen