Informationen und Materialien zum Thema kindgerechte Justiz
Kinder und Jugendliche können in vielen Kontexten mit der Justiz in Berührung kommen: zum Beispiel als Beteiligte in familiengerichtlichen Verfahren, als Zeug_innen oder als Betroffene in Strafverfahren, als Beschuldigte in Jugendstrafverfahren oder im Asylverfahren.
Obwohl die Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder aber häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) nimmt ihre besonderen Bedarfe in den Blick und regelt in Artikel 12 Absatz 2, dass jedes Kind das Recht hat, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gehört zu werden. Dieses Recht muss im Zusammenspiel mit dem Recht auf die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (best interests of the child) aus Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK angewandt werden.
Zahlreiche gute Informationen und Broschüren zu dem Thema gibt es beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Besonders für die Praxis zu empfehlen sind die Broschüre „Daran soll sich deine Richterin oder dein Richter halten“, die sich direkt an Kinder wendet, sowie der Podcast „Familienrecht-Kindgerecht“ der sich an alle Fachkräfte mit Bezug zum familiengerichtlichen Verfahren wendet.
Alle Informationen finden Sie direkt oder verlinkt unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte/kindgerechte-justiz
Quelle: Kinderschutzbund Bundesverband