Gesetz zur Stärkung zivilgesellschaftlichen und demokratischen Engagements
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) fordert in seinem Zwischenruf „Dringend notwendig: Stärkung der Demokratie“ alle beteiligten Akteur_innen auf, den Gesetzentwurf für ein Demokratiefördergesetz (DFördG) konstruktiv zu diskutieren, weiterführende Vorschläge zur Nachjustierung einzureichen und das Gesetz zeitnah noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Deutsche Bundestag hat im März 2023 den Gesetzentwurf für ein DFördG diskutiert.
Das neue Gesetz soll Projekte stärken, die sich für eine starke Demokratie und gegen Extremismus einsetzen. Maßnahmen in diesen Bereichen sollen längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter gefördert werden. Für das BJK ist es zentral, die demokratische und unter Druck geratene engagierte Zivilgesellschaft politisch und staatlich zu unterstützen und nicht nur, aber insbesondere junge Menschen in ihrem Engagement zu ermutigen. Das DFördG kann ein „wichtiges Signal der politischen Verlässlichkeit und der Anerkennung werden, dass die Stärkung, Förderung und Gestaltung demokratischer Strukturen jetzt und in Zukunft eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Zivilgesellschaft darstellt“, so das BJK.
Der Zwischenruf betont, dass das Gesetz dem Bund ermöglichen würde, in neuer Weise Förderprogramme und in einem begrenzten Umfang unterstützende bundeszentrale Infrastrukturen zu verankern. Letztlich könnten wichtige Teilbereiche der Demokratieförderung auf Bundesebene aus dem befristeten Status in eine Regel- und Daueraufgabe überführt werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, die dazu auffordern, Radikalisierung, Desinformation und Populismus entgegenzutreten, könnte das Gesetz als ein wichtiger Baustein fungieren, um ein demokratisches Zusammenleben zu unterstützen sowie das Vertrauen in demokratische Strukturen und Verfahren erfahrbar zu stärken.
Weitere Informationen gibt es unter: https://bundesjugendkuratorium.de/presse/dringend-notwendig-staerkung-des-demokratischen-engagements.html
Quelle: Bundeskuratorium