Gerichtsverfahren kindgerecht ausgestalten – 10 Jahre Individualbeschwerdeverfahren der UN-Kinderrechtskonvention
Gerichtsverfahren kindgerecht ausgestalten – 10 Jahre Individualbeschwerdeverfahren der UN-Kinderrechtskonvention
Deutschland hat einen deutlichen Nachholbedarf beim wirksamen Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche. Darauf weisen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, das ein Individualbeschwerdeverfahren regelt, hin.
„Jedes Jahr kommen tausende Kinder und Jugendliche in Deutschland mit dem Justizsystem in Berührung. Obwohl es dabei um existenzielle Fragen für ihr weiteres Leben geht, zeigen unsere gemeinsamen Studien, dass sie auf zahlreiche Barrieren beim Zugang zu ihren Rechten stoßen und Verfahren häufig nicht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das muss die Politik ernst nehmen und eine flächendeckende Umsetzung angehen, um allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland den vollen Zugang zum Recht zu garantieren“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, das ein Individualbeschwerdeverfahren regelt, hat sich Deutschland verpflichtet, Kindern zu ermöglichen, Beschwerden wegen einer Verletzung ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einzulegen. Allerdings muss zuvor der innerstaatliche Rechtsweg grundsätzlich ausgeschöpft sein.
Weitere Informationen unter: https://www.erzieherin.de/deutsches-kinderhilfswerk-und-deutsches-institut-fuer-menschenrechte.html
Quelle: erzieherin.de