Forderungen zur sächsischen Landtagswahl: Gemeinsames Bildungsverständnis fördern
Der Anspruch auf Ganztagsbildung ist ein wichtiger bildungspolitischer Schritt. Damit er gelingt, muss Sachsen der Zusammenarbeit von Schule und Hort einen neuen Rahmen geben. Zwar gibt es ein gutes Angebot an Hortplätzen und die Anforderungen des Rechtsanspruchs werden bereits nahezu erfüllt, allerdings wird bisher vor allem die Schule als Lernort betrachtet und der Hort auf das Betreuungsangebot reduziert. In der Regel fehlt eine systematische und gleichberechtigte Zusammenarbeit. Pädagogische Synergieeffekte bleiben somit ungenutzt.
Eltern berichten von Doppelstrukturen, zum Beispiel bei Elterngesprächen. Auch Kinder erleben oft zwei verschieden funktionierende Welten. Daher müssen Hortleitung und Schulleitung gleichberechtigt über die Ausgestaltung von Ganztagsbildung entscheiden. Bildung muss aufeinander aufbauend gestaltet werden. Das Sächsische Kita- sowie das Schulgesetz sind dahingehend anzupassen. Die gesetzlichen Regelungen im Bundesland Berlin und die daran anknüpfende Rahmenvereinbarung mit freien Trägern können dafür ein Vorbild sein.
Das professionelle Zusammenwirken von Schulen und Horten – hin zu einem gemeinsamen Bildungsverständnis, das vom Potential des Kindes ausgeht – sollte in Sachsen über einen Rahmenvertrag gestaltet werden. Darin sind Ziele, Aufgaben und Verantwortungen zwischen Schulen und Horten zu benennen und die jeweiligen Fachkompetenzen zu achten.
Die Professionen werden trotz verschiedener rechtlicher Grundlagen und Trägerschaften damit verbindlich verzahnt, Hierarchien werden abgebaut und formales, kreatives und soziales Lernen werden gleichgestellt. So wird ein ganzheitlicher Bildungsalltag für Kinder möglich und Eltern erleben Ganztagsbildung aus einem Guss.
Weitere Informationen gibt es unter: https://parisax.de/aktuelles/aktuelles-artikelansicht/news/ganztagsbildung-kooperation-von-hort-und-schule-verbessern/
Quelle: Parisax