Erster Leitfaden zum Schutz Minderjähriger vor Handel und Ausbeutung veröffentlicht

Als erstes Bundesland hat die Hauptstadt Berlin einen spezifischen Leitfaden zum Verfahren im Kinderschutz bei Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen entwickelt.

Der Leitfaden schafft Handlungssicherheit für Fachkräfte und unterstützt eine effektive Zusammenarbeit im Schutz von besonders gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Fälle, in denen Minderjährige von sexueller Ausbeutung oder Arbeitsausbeutung betroffen sind, zu strafbaren Handlungen wie Diebstahl, Drogenhandel, zur Bettelei angestiftet oder Opfer von Zwangsverheiratung werden, sind hinsichtlich ihrer Identifikation und der Verläufe äußerst komplex. Fachkräfte stehen vor vielfältigen Herausforderungen, die spezifisches Wissen und klare Verfahrenswege erfordern. Der Leitfaden bietet nun eine strukturierte Orientierung und verbindliche Verfahrensstandards für die beteiligten Akteure.

Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Fachkräfte der Jugendämter und an Fachkräfte, die für die in Obhut genommenen unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten zuständig sind. Weiterhin bietet er allen Fachkräften, die beruflich Kontakt mit Betroffenen haben, eine erste Orientierung zur Thematik. Die Inhalte umfassen neben Begriffsdefinitionen und rechtliche Grundlagen auch verbindliche Verfahrensstandards im Kinderschutz und Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Handlungsempfehlungen für Fachkräfte.

Hier gibt es weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2025/pressemitteilung.1541532.php

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