Deutscher Verein: Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Kinder mit Behinderungen im öffentlichen wie im privaten Umfeld einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, unterschiedliche Formen von Gewalt zu erfahren. Gleichzeitig zeigen sich im Kinderschutz Teilhabebarrieren und Schutzlücken für Kinder mit Behinderungen, trotz erheblicher Anstrengungen, dies zu vermeiden.
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) hat deshalb Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes verabschiedet. Diese wurden durch eine Arbeitsgemeinschaft erarbeitet, an der Vertreter_innen aus der Wissenschaft, der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie verschiedenen Verbänden beteiligt waren.
Die Empfehlungen bieten eine praktische Orientierung für einen gelingenden Prozess zu einem inklusiven Kinderschutz.
Ziel ist, die spezifischen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien im Kinderschutz ins Bewusstsein zu rücken, Ansatzpunkte für Weiterentwicklungen im Bereich der Gestaltung von Angeboten, der Ausbildung einer entsprechenden Fachlichkeit, der Risikoeinschätzung und Intervention sowie des institutionellen Kinderschutzes aufzuzeigen und Umsetzungsempfehlungen zu geben.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-weiterentwicklung-eines-inklusiven-kinderschutzes