Das SGB VIII und die GEAS-Reform: Neue Handreichung

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verändert Aufnahme , Screening und Asylverfahren für geflüchtete Kinder und Jugendliche grundlegend. Besonders unbegleitete Minderjährige sind gefährdet, da ihre spezifischen Schutzbedarfe in beschleunigten Verfahren leicht übersehen werden können. Gleichzeitig entstehen an den Schnittstellen zwischen Asylsystem, Sicherheitsbehörden und der Kinder und Jugendhilfe nach SGB VIII häufig unklare Zuständigkeiten.

Eine neue Handreichung von Terre des Hommes und dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. bietet Orientierung und konkrete Empfehlungen zum Schutz unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Sie fasst zentrale Aspekte der GEAS Reform zusammen und zeigt auf, wie das Kindeswohl in allen Prozessschritten gesichert werden kann.
https://www.tdh.de/fileadmin/user_upload/Verein/01_Informieren/Themen/Kinderrechte/260420_GEAS-Reform_Handreichung_Layout.pdf .

Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. hat sich als Teil der Sächsischen Fachvernetzung (un-)begleitete geflüchtete junge Menschen auf der Flucht (SUMF) mit der Thema beschäftigt und eine Analyse erarbeitet:
https://kinderschutzbund-sachsen.de/download/wo-bleibt-das-kindeswohl-im-neuen-asylrecht .

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