Besuch im Sekundärmigrationszentrum Dresden: Eindrücke vor Ort und kinderrechtliche Perspektiven

Am 7. September 2026 besuchte der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. das Sekundärmigrationszentrum (SMZ) in Dresden.
 
An dem Termin nahmen außerdem die Kinder- und Jugendbeauftragte des Freistaates Sachsen, Susann Rüthrich, der Sächsische Integrationsbeauftragte Martin Modschiedler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landesdirektion Sachsen teil.

Einblicke in die Einrichtung

Das Sekundärmigrationszentrum dient der Unterbringung von Personen, die in einen anderen zuständigen Staat überstellt werden sollen oder keine Bleibeperspektive im Schengen-Raum haben. Nach Angaben des Freistaates Sachsen können dort neben alleinstehenden Erwachsenen auch Familien mit minderjährigen Kindern untergebracht werden. Für Familien ist eine Unterbringung von bis zu zwölf Monaten vorgesehen.
 
Während des Besuchs wurden die Räumlichkeiten sowie die Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner vorgestellt. Nach Angaben der Verantwortlichen verfügt die Einrichtung über getrennte Wohnbereiche für Familien, alleinreisende Frauen und weitere besonders schutzbedürftige Personengruppen. 
 
Vorgestellt wurde außerdem das Gewaltschutzkonzept der Einrichtung. Nach Auskunft der Einrichtungsleitung sollen Kinder und Jugendliche bei Hinweisen auf Gefährdungen oder Gewalterfahrungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Unterstützung erhalten.
 
Für Kinder stehen ein Spielzimmer für die Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren sowie ein Unterrichtsraum zur Verfügung. Schulpflichtige Kinder sollen entsprechend des Curriculums für Erstaufnahmeeinrichtungen unterrichtet werden. Auf dem Programm stehen unter anderem Deutsch, Englisch, Mathematik und Sport.
 
Der Besuch bot die Möglichkeit, sich ein Bild von den Rahmenbedingungen der Unterbringung zu machen und mit den Verantwortlichen über die Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien vor Ort ins Gespräch zu kommen.
 

Perspektive des Kinderschutzbundes: Kinderrechte konsequent im Blick behalten

Im Austausch mit den Verantwortlichen brachte der Kinderschutzbund Sachsen seine kinderrechtliche Perspektive ein. Dabei standen insbesondere die Auswirkungen längerer Aufenthalte in der Einrichtung auf Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt.
 
Aus Sicht des Kinderschutzbundes ist es wichtig, die Situation von Kindern und Jugendlichen regelmäßig zu überprüfen und dabei insbesondere den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, psychosozialer Unterstützung sowie Möglichkeiten der sozialen Teilhabe und Freizeitgestaltung in den Blick zu nehmen. Ebenso sollten Kinder und Jugendliche altersgerecht informiert und an Entscheidungen beteiligt werden, die ihr Leben unmittelbar betreffen.
 
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist aus Sicht des Kinderschutzbundes der Zugang zu unabhängigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Kinder, Jugendliche und ihre Familien sollten Informationen über bestehende Hilfs-, Bildungs- und Freizeitangebote erhalten und bei Bedarf Unterstützung bei deren Nutzung bekommen.
 
Darüber hinaus sieht der Kinderschutzbund die Einbindung von Kinderrechtsorganisationen als wichtigen Beitrag zur Umsetzung und Wahrung von Kinderrechten an. Externe Fachstellen können dazu beitragen, Kinderrechte sichtbar zu machen, Kinder und Familien zu informieren und als zusätzliche Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
 
Für den Kinderschutzbund steht fest: Kinderrechte gelten unabhängig vom Aufenthaltsstatus eines Kindes oder von migrationsrechtlichen Verfahren. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Trägerinnen und Träger von Rechten. Ihre Interessen und Bedürfnisse sollten daher bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, angemessen berücksichtigt werden.
 
Der Kinderschutzbund Sachsen wird den Dialog mit den Verantwortlichen weiterhin konstruktiv begleiten und sich für die Berücksichtigung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
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