AFET-Datenhandbuch „Ergebnisse der Online-Befragung zur Bestandsaufnahme der Umsetzung des § 4a SGB VIII bei Jugendämtern“
Das Datenhandbuch zur bundesweiten Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 4a SGB VIII bei Jugendämtern stellt die deskriptiven Ergebnisse der AFET-Umfrage zur Beteiligung, Förderung und Anregung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung bei Jugendämtern in Deutschland vor.
Die Online-Befragung der Jugendämter wurde von Mai bis Juli 2024 durchgeführt und vom Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Landkreistag unterstützt. Bundesweit beantworteten 238 Jugendamtsvertreter_innen den Online-Fragebogen zur Bedeutung des § 4a SGB VIII, den Aktivitäten der Umsetzung, bestehenden selbstorganisierten Zusammenschlüssen, Beteiligungsformen, Herausforderungen in der Umsetzung und anderem.
Die Ergebnisse zeigen etwa, dass der Umsetzung des § 4a SGB VIII in 80,4 % der Jugendämter keine (sehr) hohe Bedeutung beigemessen wird. Immerhin jedes vierte erreichte Jugendamt (26,1 %) gibt an, dass bereits konkrete Aktivitäten zur Umsetzung des § 4a SGB VIII im Jugendamt erfolgen, was die Zusammenarbeit mit Selbstvertretungen im jeweiligen Jugendamtsbezirk betrifft.
Gleichzeitig sind nur in jedem zehnten Jugendamt überhaupt Selbstorganisationen aus dem Bereich Leistungsberechtigte und Leistungsempfänger_innen bekannt oder vorhanden. Dementsprechend überrascht es nicht, dass große Unterstützungsbedarfe bei der Umsetzung des § 4a SGB VIII gesehen werden.
Um selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung auf kommunaler Ebene zu beteiligen, ist dementsprechend weiterhin ein großes Engagement notwendig. Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. setzt sich für die Beteiligung und strukturelle Mitwirkung von Adressat_innen der Kinder- und Jugendhilfe von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung ein und wird die Umsetzung weitergehend unterstützen.
Hier gibt es weitere Informationen: https://afet-ev.de/themenplattform/datenhandbuch-ergebnisse-der-online-befragung-zur-bestandsaufnahme-der-umsetzung-des-4a-sgb-viii-bei-jugendaemtern