10. Dezember – heute ist Tag der Menschenrechte

Kinderrechte sind Menschenrechte. Für uns als Kinderschutzbund gehören Kinderrechte ins Grundgesetz – das ist dringend notwendig. Deutschland hat sich verpflichtet, die UN Kinderrechtskonvention umzusetzen. Doch deren Kernprinzipien – Diskriminierungsverbot, Beteiligung, vorrangiges Wohl junger Menschen fehlen im Grundgesetz und müssen oft über Umwege gerichtlicher Rechtsprechung oder Verwaltung gestärkt werden. Und allzu häufig werden sie missachtet. Ein explizites Kindergrundrecht würde diese internationalen Rechte in materielles deutsches Recht überführen und in Konfliktlagen den besonders schützenswerten Lebensabschnitt der Kindheit und Jugend priorisieren – ohne Elternrechte zu beschneiden.

 

Kinder brauchen exklusiven Rechtsschutz zum Beispiel bei Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt. Kinder, die häusliche Gewalt erleben, haben Anspruch auf besonderen rechtlichen Schutz (§ 16 SGB VIII). Doch im materiellen legalen Abwägungsprozess werden ihre Bedürfnisse oft nicht priorisiert: Konsequenzen und Umgangsregelungen werden aus Sicht einzig auf Grundlage der Elternrechte getroffen, statt das Recht auf Beteiligung, auf Schutz und Sicherheit von jungen Menschen in die Waagschale zu werfen.
Ein verfassungsrechtlich verankertes Kindesschutzrecht würde bei allen Rechtsentscheidungen (Sorge, Umgang, Schutzmaßnahmen) das Kindeswohl als unbedingten Ausgangspunkt festschreiben.

Das Recht auf Unversehrtheit und individuelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler der UN Kinderrechtskonvention. Sie sind aber auch essentiell für den Gewaltschutz in Familien und Institutionen. Als Kinderschutzbund LV Sachsen e.V: setzten wir uns dafür ein, dass Kinderrechte Verfassungsrang haben – bei Entscheidungen zu Gewalt, staatlichem Eingreifen oder sogar Wehrpflicht. Die Verankerung im Grundgesetz schafft Rechtssicherheit, politische Verbindlichkeit und stärkt die gerichtliche Durchsetzbarkeit. Sie macht deutlich, dass wir junge Menschen ernst nehmen.

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