Kinderschutz bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen

Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sind eine besonders verletzliche und gefährdete Gruppe. Wenngleich alles, was ihren Schutz betrifft, im Prinzip für alle jungen Menschen gilt, muss gerade im Kontext des Kinderschutzes einiges besonders beachtet werden.

Mit der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet, auch Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen) umzusetzen. Ein Schutzkonzept ist ein Teil davon. Außerdem sollen mit dem neuen KJSG Fachkräfte besonders „den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung tragen“ (§ 8a SGB VIII). Fachkräfte brauchen Informationen zu Beeinträchtigungen an sich, zu gesetzlichen und gesellschaftlichen Hintergründen sowie zu besonderen Risiko- und Schutzfaktoren.

Ziel unserer zweitägigen Fortbildung ist es, ein Bewusstsein für die Lebensbedingung „Behinderung“ zu entwickeln und mehr Handlungssicherheit im Umgang mit besonderen Entwicklungsverläufen, Kommunikationsbedarfen und Risiken zu erlangen. 

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